Neues Corona-Paket: höheres Kurzarbeitergeld
Die große Koalition hat heute Nacht (23.04.) nach siebenstündigen Beratungen ein weiteres Corona-Paket in Höhe von etwa zehn Mrd. Euro geschnürt. Unter anderem wurde beschlossen, ab dem ersten Mai das Kurzarbeitergeld (KuG) gestaffelt nach der Bezugsdauer zu erhöhen. Wie genau die Neuregelung des KuG aussieht und welche Maßnahmen außerdem getroffen wurden, lesen Sie hier.
Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom ersten Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen. Je nach Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges zahlen die Bundesagenturen für Arbeit (BA) künftig - statt 60 und für Eltern 67 Prozent - ab dem vierten Monat 70 oder 77 Prozent des Lohnausfalls, ab dem siebten Monat wird der Betrag auf 80 oder 87 Prozent erhöht. „Es hat sich gelohnt, am Ende lange zusammenzusitzen“, kommentiert CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer das Ergebnis der Verhandlungen.
Steuerliche Entlastungen geplant
Folgende Maßnahmen wurden außerdem erlassen:
- Wirtschafshilfen: Um die Liquidität kleiner und mittelständischer Unternehmen besser zu schützen, sind neue steuerliche Entlastungen geplant. Die aufgrund von Corona erwarteten Verluste dürfen von den Betrieben mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnet werden.
- Arbeitslosengeld: Zu Zeiten von Corona werden kaum neue Jobs vermittelt, deswegen soll nun die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden. Für Arbeitslose, deren Anspruch auf den Zuschuss zwischen dem ersten Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde, verlängert sich die Bezugsdauer um drei Monate.
- Zuschuss für Schüler: Anfang Mai soll der Unterricht in Schulen schrittweise wieder starten. Mit 500 Mio. Euro will der Bund zur besseren technischen Ausstattung von Schülern beitragen und in den Unterricht am heimischen Computer investieren. Bedürftige Schüler sollen für die Anschaffung von entsprechenden Geräten einen Zuschuss von 150 Euro erhalten.