Auf Augenoptikfachgeschäfte – und deren Inhaber – wartet eine neue Aufgabe. Und zwar in Form der Einführung von elektronischen Rechnungen, die auch als E-Rechnungen bezeichnet werden. Selbige werden im B2B, das heißt im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, zukünftig Pflicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was Augenoptikfachgeschäfte auf der Einkaufsseite und als Partner für Unternehmenskunden im Kontext zum Beispiel von Arbeitsplatzbrillen auf der Verkaufsseite nun zu tun haben.