Neues RAL Gütezeichen für optometrische Leistungen
Mit dem neuen RAL Gütezeichen können Optometristen zeigen, dass sie die genau definierten Grundanforderungen ihrer Dienstleistung erfüllen. „Die Tätigkeit der Optometristen erfordern ein Höchstmaß an Präzision und Zuverlässigkeit“, heißt es vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. „Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Sehfähigkeit der Menschen.“
Wer das RAL Gütezeichen für optometrische Leistungen erhalten will, muss die Güte- und Prüfbestimmungen für alle Schritte einer Untersuchung erfüllen. Dazu gehören Anamnese, Refraktionsbestimmung zur Ermittlung der Fehlsichtigkeit, Visusbestimmung, Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnitts sowie Ergebnisbesprechung und Empfehlung. Das Screening zählt als besondere Leistung, da die Optometristen sehleistungsmindernde Auffälligkeiten feststellen, die gegebenenfalls von einem Augenarzt behandelt werden müssen.
Weiterbildung verpflichtend
Ebenfalls verpflichtet sich der Optometrist, seine Instrumente auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und sich regelmäßig weiterzubilden – inklusive Nachweis derselben. Um die Zuverlässigkeit der Leistungen sicherzustellen, ist der Gütezeichenbenutzer zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung verpflichtet und muss sich mindestens einmal im Jahr durch neutrale externe Experten fremdüberwachen lassen.
Das Gütezeichen soll Optometristen eine Heimat und den Verbrauchern eine Orientierung geben. Im DOZ-Interview der Januarausgabe 2020 sprach Wolfgang Cagnolati, Vorsitzender der Gütegemeinschaft, darüber, dass die Gründung derselben die Fachausbildung der Optometristen und ihre Leistungen würdigen soll.