Eine verpflichtende Selbstauskunft bedeutet, dass die Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber selbst hinterfragen sollen, ob sie noch körperlich und geistig in der Lage sind, Auto zu fahren. Dabei geht es unter anderem auch um etwaige Sehschwächen oder -einschränkungen. Für diese Selbstauskunft soll kein Arzt hinzugezogen werden und würden im Falle eines Beschlusses wohl alle 15 Jahre fällig werden. EU-Mitgliedsstaaten könnten in ihrem nationalen Recht diesen Zeitraum auch individuell verkürzen.
Die Europäische Kommission hatte einen Zeitraum für Senioren ab 70 Jahren von lediglich fünf Jahren vorgeschlagen, Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) lehnt die Verpflichtung zur Selbstauskunft als unnötige Bürokratie generell ab. Der Politiker hatte sich schon vor einiger Zeit gegen eine ärztliche Untersuchung sowie eine verpflichtende Selbstauskunft ausgesprochen.
Noch nichts entschieden
Doch von einer Entscheidung ist die EU noch weit entfernt. Zunächst beginnt nun erst einmal der sogenannte Trilog, ein informelles Verhandlungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zur Annäherung ihrer Standpunkte und zur Erzielung einer Einigung über die neue EU-Führerscheinrichtlinie.