HHVG und Richtlinie: Ministerium sieht Erläuterungsbedarf
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bezüglich der beschlossenen Hilfsmittelrichtlinie um ergänzende Stellungnahme gebeten. Nach dem Beschluss des G-BA setzte eine zweimonatige Frist ein, in der das BMG die Richtlinie prüfen und gegebenenfalls beanstanden kann. Im Rahmen dieser aufsichtsrechtlichen Prüfung hat das Ministerium nun in fünf Punkten ergänzende Auskünfte vom G-BA eingefordert.